Geprüfte*r Wirtschaftsfachwirt*in IHK

Nächste Termine

➜ berufsbegleitend, 12 Monate
➜ Blended Learning

Heidelberg:
✘ 11.10.2022 - 07.10.2023

Kosten

regulärer Preis 4.362,00 EUR

inkl. Skripten ✔

Fördermöglichkeiten

Abschluss und Zertifikat

Prüfung vor der IHK Rhein-Neckar:

  • Wirtschaftsbezogene Qualifikationen: 22.03.2023
  • Handlungsspezifische Qualifikationen: 15.11.2023.

IHK Zertifikat
academy24-Zertifikat

Beruf Wirtschaftsfachwirt*in

Als Wirtschaftsfachwirt*in werden Sie in allen Wirtschaftszweigen gebraucht. Deshalb können Sie sich in allen Branchen und Bereichen bewerben.

Ihren Arbeitsplatz finden Sie unter anderem in den Bereichen Rechnungs- und Finanzwesen, Beschaffung, Marketing, Vertrieb und Logistik. Der Abschluss qualifiziert zur Übernahme von Führungs­aufgaben im mittleren Management.

Unser Tipp: Mit diesem Abschluss erhalten Sie eine allgemeine Hochschul­zugangs­berechtigung, die zur direkten Studienaufnahme qualifiziert.

Early Bird Aktion

➜ 1.000,00 EUR Rabatt
bei Anmeldung 4 Monate vor Kursbeginn
➜ 500,00 EUR Rabatt
bei Anmeldung 2 Monate vor Kursbeginn

Jetzt anmelden!

Ablauf der Weiterbildung

Unterrichtstage
Di, 18:00 - 21:15 Uhr (online: virtuelles Klassenzimmer)
Do, 18:00 - 12:15 Uhr (online: virtuelles Klassenzimmer)
Sa, 09:00 - 13:45 Uhr (Präsenzunterricht in der academy24 in Heidelberg)

Blockwochen
Es finden zwei Blockwochen (jeweils eine Woche in 2022, eine Woche in 2023) statt. Hierfür kann in Baden-Württemberg Bildungsurlaub beantragt werden.

Inhalte der Weiterbildung

Um Sie bestmöglich auf Ihre Rolle als Geprüfte*r Wirtschaftsfachwirt*in vorzubereiten, sind die Schwerpunkte der Weiterbildung folgendermaßen gesetzt:

  • Volks- und Betriebs­wirtschaft
  • Rechnungswesen, Investition und Finanzierung
  • Recht und Steuern
  • Unternehmens­führung, Betriebliches Management, Führung und Zusammen­arbeit
  • Marketing, Vertrieb, Logistik

Weiterbildung Wirtschaftsfachwirt: Voraussetzungen

Zur Teilprüfung „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:

  1. 1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten mindestens dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf oder
  2. 2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten mindestens dreijährigen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
  3. 3. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
  4. 4. eine mindestens dreijährige Berufspraxis.

Zur Teilprüfung „Handlungsspezifische Qualifikationen“ nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:

1. die abgelegte Teilprüfung „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“, die nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
2. mindestens ein Jahr Berufspraxis im Fall des Absatzes 1 Nr. 1 oder ein weiteres Jahr Berufspraxis zu den in Absatz 1 Nr. 2 bis 4 genannten Zulassungsvoraussetzungen.

Die Berufspraxis nach den Absätzen 1 und 2 soll im kaufmännischen oder verwaltenden Bereich absolviert sein und wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Wirtschaftsfachwirtes/einer Geprüften Wirtschaftsfachwirtin nach § 1 Abs. 2 haben.

Abweichend von den Absätzen 1 und 2 Nr. 2 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben worden sind, die eine Zulassung zur Prüfung rechtfertigen

Fördermöglichkeiten

Aufstiegs-BAföG

Profitieren Sie von Zuschüssen in Höhe von 50%, die nicht zurückbezahlt werden müssen.
Bei bestandener Prüfung können nochmals 50% erlassen werden!

Alles über Aufstiegs-BAföG finden Sie hier...

Bildungsurlaub

Für Arbeitnehmer*innen sind in Deutschland bis zu fünf Tage bezahlte Freistellung zur beruflichen Bildung möglich – die academy24 ist für Bildungsurlaub als Bildungseinrichtung in Baden-Württemberg anerkannt.

Ausführliche Informationen zu Bildungsurlaub...

Steuerliche Berücksichtigung

Wenn Sie Ihre Fort- und Weiterbildung selbst finanzieren, können sich entstandene Kosten anrechnen zu lassen:

- Lehrgangs- und Fortbildungsgebühren
- Prüfungsgebühren
- Fachliteratur, Arbeits- und Schreibmaterialien
- Fahrtkosten

Kontakt

Kostenlose Bildungsberatung

Telefon: 06221 43 20 97 10

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