Bildungsurlaub: Eine von vielen ungenutzte Chance

„Lernen ist wie Rudern gegen den Strom. Sobald man aufhört, treibt man zurück“ (Benjamin Britten, englischer Komponist). Wer sich also darauf verlässt, dass einmal Gelerntes lebenslange Gültigkeit hat, liegt falsch. Um auf dem Laufenden zu bleiben, ist permanente Weiterbildung im Beruf äußerst wichtig. Der sogenannte Bildungsurlaub ist eine attraktive Möglichkeit der Fortbildung, auf die Sie Anspruch haben.

Auf wieviele Tage Bildungsurlaub hat man als Arbeitnehmer Anspruch?

Als Arbeitnehmer hat man einen Anspruch von fünf Tagen im Jahr zur beruflichen und persönlichen Entwicklung.

Das Angebot reicht von beruflicher, gesellschaftlicher und politischer Bildung, über Sprachkurse – auch im Ausland – bis hin zu persönlicher Entwicklung und Qualifizierung im Bereich Ehrenamt. Entsprechende Seminare werden von zertifizierten Trägern angeboten und gliedern sich in Sparten wie Kompetenzen für das Arbeitsleben, Politik & Gesellschaft, Fremdsprachen, Persönlichkeitsressourcen & Selbstmanagement, Umwelt & Ökologie, Gesundheit & Stressbewältigung, und Gewerkschaftspolitische Seminare. Arbeitnehmer/-innen haben Anspruch auf Freistellung von der Arbeit für die Teilnahme an anerkannten Seminaren und Veranstaltungen. Die Kosten für den Bildungsurlaub teilen sich Arbeitnehmer (Seminargebühren, Fahrtkosten und Übernachtung) und Arbeitgeber (Lohnfortzahlung).

Grundlagen zum Bildungsurlaub: Was man wissen muss

Mit dem Bildungsurlaub fördert der Staat im Sinne des lebenslangen Lernens die Initiative von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zur allgemeinen, beruflichen und politischen Bildung. Dabei gilt zu beachten, dass Bildung Ländersache ist und somit die Gesetze der jeweiligen Länder gelten. Entscheidend ist hierbei nicht der Wohnort, sondern der Ort an dem sich der Arbeitsplatz befindet. Regelungen zur Bildungsfreistellung sind mittlerweile in allen Bundesländern, außer in Bayern und in Sachsen festgeschrieben.

In Baden-Württemberg, Hessen und Berlin kann die Bildungszeit für Maßnahmen der beruflichen oder der politischen Weiterbildung in Anspruch genommen werden. In Baden-Württemberg und Hessen wird auch die Qualifizierung zur Wahrnehmung ehrenamtlicher Tätigkeiten gefördert.

Bildungsurlaub kann im Schnitt für maximal 5 Arbeitstage pro Kalenderjahr beansprucht werden. In Berlin können Arbeitnehmer/-innen bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres sogar bis zu zehn Tage Bildungszeit für politische Bildung beantragen. Für Arbeitnehmer, die weniger als fünf Tage die Woche arbeitet, verringert sich der Anspruch entsprechend. Auch Auszubildende in Hessen und Baden-Württemberg und Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg können fünf Tage Bildungszeit innerhalb der gesamten Ausbildung für politische Bildung und Qualifizierungsmaßnahmen im ehrenamtlichen Bereich in Anspruch nehmen.

So kann man Bildungsurlaub beantragen

1.) Bildungsangebot (z. B. Seminar) aussuchen

Suchen Sie sich ein Seminar bei einem in Ihrem Bundesland anerkannten Träger aus. Zögern Sie nicht zu lange, denn attraktive Seminare und Veranstaltungen sind schnell ausgebucht. Außerdem muss Ihr Arbeitgeber den Antrag noch genehmigen. In der Regel sollten Sie Ihren Antrag spätestens 6-8 Wochen vor Seminarbeginn stellen. Ein frühzeitig eingereichter Antrag erleichtert Ihrem Arbeitgeber und Ihren Kolleg/-innen die Planung.

2.) Antrag für Bildungsurlaub stellen

Nachdem Sie sich bei einem Seminar angemeldet haben, bekommen sie die Unterlagen, die Sie für die Antragstellung benötigen (in der Regel sind das Anmeldebestätigung, Ablaufplan, Anerkennungsbescheid) zugeschickt. Diese reichen Sie zusammen mit Ihrem Freistellungsantrag bei Ihrem Arbeitgeber ein. Ihr Arbeitgeber kann Ihren Antrag nur aus wichtigen betrieblichen Gründen ablehnen. Lassen Sie sich in diesem Fall die Gründe schriftlich geben und diskutieren Sie die Entscheidung ggf. mit Ihrem Betriebs- oder Personalrat.

3.) Nachweis der Weiter- oder Fortbildung einreichen

Alle notwendigen Unterlagen bekommen Sie von Ihrem Seminaranbieter zugeschickt. Am Ende des Seminars erhalten Sie vom Veranstalter eine Teilnahmebestätigung. Diese sollten Sie umgehend bei Ihrem Arbeitgeber vorlegen.

Noch Bedenken?

Bildungszeit ist zweifellos eine persönliche und berufliche Bereicherung. Dennoch haben immer noch einige Arbeitnehmer/-innen Bedenken. Sie fürchten wegen des „Extra-Urlaubs“ Ärger mit Ihrem Chef oder den Kolleg/-innen. Dieses Vorurteil können Sie schnell entkräften, indem Sie darauf hinweisen, dass Bildungszeit als anerkannte Maßnahme mit mindestens sechs Unterrichtsstunden täglich, fast der üblichen Arbeitszeit entspricht. Außerdem profitieren nicht nur Sie, sondern auch der Arbeitgeber vom Ihren neu gewonnenen Erkenntnissen. Darüber hinaus profitiert das gesamte Team von Kolleginnen und Kollegen die ihr individuelles Entwicklungspotential ausschöpfen.

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