Aufstiegs-BAföG

Die berufliche Aufstiegsfortbildung wird durch das Aufstiegs-BAföG (früher Meister-BAföG) unter­stützt, das einen Teil der Kosten der Fortbildungsmaßnahme und bei Bedarf der Lebenshaltungskosten finanziert.

Sie können für jeden Lehrgang, durch den Sie einen höheren Abschluss erreichen, Aufstiegs-BAföG beantragen. So können Sie zum Beispiel zuerst als Wirtschaftsfach­wirt*in und dann nochmals als Betriebswirt*in gefördert werden. Ebenfalls können Bachelorabsolventen, die einen Meister machen, Aufstiegs-BAföG beantragen.

 

Auf Antrag werden Ihnen nochmals 50% erlassen, sobald Sie die Prüfung bestanden haben. Bei anschließender Existenzgründung wird das Darlehen vollständig erlassen. Bei der Teilnahme an einem Vollzeitlehrgang gibt es einen Zuschuss zum Lebensunterhalt, der nicht zurückgezahlt werden muss. Die Förderung erhalten Sie unabhängig von Einkommen und Vermögen. Bei Lebensunterhaltszahlungen richtet sich der Betrag nach Ihrem Einkommen, Vermögen und Ihrem Familienstand. Die Rückzahlung erfolgt im Anschluss innerhalb von 10 Jahren. Die monatliche Rate beträgt grundsätzlich mindestens 128 Euro.

Betriebswirt*in  Wirtschaftsfachwirt*in  Bilanzbuchhalter*in  Handwerksmeister*in

Aufstiegs-BAföG ist ein für die maximale Zeit von sechs Jahren zinsloser Kredit. 50 % der Lehrgangsgebühren werden Ihnen als Zuschuss gewährt und muss somit nicht zurückbezahlt werden.

Mit dem Aufstiegs-BAföG werden Fortbildungen von öffentlichen, aber auch privaten Institutionen wie academy24 gefördert, die mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen müssen.

Aufstiegs-BAföG muss bis zum letzten Tag der Fortbildung beantragt werden. Die Bearbeitung kann einige Wochen dauern. Der monatliche Zuschuss zum Lebensunterhalt wird erst ab dem Monat der Beantragung berechnet. Die regelmäßige Teilnahme an der Fortbildung ist nachzuweisen.

Sie sind an einer unserer Bildungsangebote interessiert und haben noch Fragen zum Aufstiegs-BAföG?

Häufige Fragen zum Aufstiegs-BAföGkostenlose Bildungsberatung

Aufstiegs-BAföG beantragen - Erklärvideo

In unserem Erklärvideo "Aufstiegs-BAföG beantragen" erfahren Sie alles über das günstige Darlehen:

  • Hintergrund
  • Zielgruppe
  • Möglichkeiten
  • Beantragung


Tipp: Außerdem erwartet Sie im Video ein leicht verständliches Rechenbeispiel!

Das Video wird erst nach dem Klick auf das Youtube-Symbol geladen und abgespielt. Dazu baut ihr Browser eine direkte Verbindung zu den Youtube-Servern auf. Mehr Informationen entnehmen Sie unserer Datenschutzerklärung.

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Die häufigsten Fragen zum Aufstiegs-BAföG

Ich möchte gerne Aufstiegs-BAföG beantragen. An wen muss ich mich wenden?

In vielen Städten ist das Landratsamt für das Aufstiegs-BAföG zuständig. Fragen Sie doch einfach beim Amt Ihres Wohnortes nach den entsprechenden Formularen oder wenden Sie sich an die Aufstiegs-BAföG Hotline unter: 0800 / 6223634 (kostenlos).

Gerne helfen wir Ihnen auch im Rahmen unserer kostenlosen Bildungsberatung weiter!

Bis wann kann ich Aufstiegs-BAföG beantragen?

Der Antrag für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren ist bis zum letzten Tag des Lehrgangs möglich. Bitte denken Sie auch daran, dass die Bearbeitung einige Wochen dauern kann und Sie das Geld erst später auf dem Konto haben. Der monatliche Zuschuss zum Lebensunterhalt wird erst ab dem Monat der Beantragung berechnet.

Wie oft kann ich Aufstiegs-BAföG beantragen?

Sie können für jeden Lehrgang, durch den Sie einen höheren Abschluss erreichen, Aufstiegs-BAföG beantragen. So können Sie zum Beispiel zuerst für den/die Wirtschaftsfachwirt*in und dann nochmals für den/die Betriebswirt*in gefördert werden.

Wie hoch ist der Förderbeitrag?

Die Höhe der Lehrgangsgebühr wird Ihnen unabhängig von Einkommen und Vermögen gewährt. Zusätzlich können Sie monatlichen Unterhalt beantragen. Dieser Betrag richtet sich nach Ihrem Einkommen, Vermögen und Ihrem Familienstand.

Aufstiegs-BAföG: Wie viel muss ich zurückzahlen?

Das Aufstiegs-BAföG ist ein zinsloser Kredit für die maximale Zeit von sechs Jahren. 50% der Lehrgangsgebühren werden Ihnen als Zuschuss gewährt und muss somit nicht zurückgezahlt werden.
Nach bestandener Prüfung werden Ihnen auf Antrag nochmals 50% erlassen.

Das Darlehen ist zinsgünstig und während der Dauer der Fortbildung und einer anschließenden Karenzzeit – längstens allerdings für sechs Jahre – zins- und tilgungsfrei.

Seit dem 01.08.2020 gibt es einen Vollzuschuss für den Lebensunterhalt bei der Teilnahme an Fortbildungen in Vollzeit, der nicht zurückgezahlt werden muss. Die Höhe des Betrags richtet sich nach dem Familienstand und nach dem Einkommen.

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