Sie sind arbeitssuchend?

Auch mit engem Geldbeutel ist eine Weiterbildung oder ein fachspezifisches Seminar finanzierbar, denn unsere Lehrgänge erfüllen die höchsten Qualitätsvoraussetzungen. Durch die Zertifizierung nach AZAV  sind unsere Kurse durch eine Reihe von Förderträgern finanzierbar- auch durch die Agentur für Arbeit.

Umschulung Agentur für Arbeit Siegel TÜV

Allerdings passt nicht jede Weiterbildung  zu jedem Lebenslauf oder den beruflichen Wünschen für die Zukunft. Gerne helfen wir Ihnen bei einem persönlichen Beratungsgespräch, den für Sie optimalen Abschluss auszusuchen.

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Selbstverständlich kann auch die Finanzierung bei diesem Beratungstermin besprochen werden. Gerne geben wir Ihnen hier schon mal vorab einen Überblick über die gängigsten Fördermöglichkeiten:

Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit und Jobcenter

Mit dem Bildungsgutschein werden Weiterbildungen durch die Agentur für Arbeit oder die Jobcenter gefördert. Ziel ist es, eine drohende Arbeitslosigkeit zu vermeiden oder die Chancen einer Eingliederung auf dem Arbeitsmarkt zu steigern. Auch das Nachholen von Berufsabschlüssen kann mit einem Bildungsgutschein gefördert werden. Der Bildungsbedarf wird in einem Beratungsgespräch bei der Arbeitsagentur individuell festgestellt. Neben den Lehrgangskosten können mit dem Bildungsgutschein auch Fahrtkosten, Kosten für auswärtige Unterbringung, Lebensunterhalt und Kinderbetreuungskosten übernommen werden. Besteht ein Anspruch auf Arbeitslosengeld, so wird dieses während der Weiterbildungsmaßnahme weiterbezahlt. Weitere Informationen finden Sie hier.

WeGebAu

WeGebAU ist eine Weiterbildungsinitiative der Bundesagentur für Arbeit für ungelernte Beschäftigte in kleineren und mittleren Unternehmen. Ansprechpartner für die Unternehmen ist der Arbeitgeberservice der Arbeitsagenturen. Weitere Informationen finden Sie hier.

Deutsche Rentenversicherung

Im Rahmen der „Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben“ fördert die Deutsche Rentenversicherung diejenigen, die aus gesundheitlichen Gründen ihren Beruf nicht mehr ausüben können. Dabei ist eine Kostenübernahme bis zu 100 % möglich. Ansprechpartner ist Ihr Rehaberater der Deutschen Rentenversicherung.

Aufstiegs-BAföG

Das Aufstiegs-BAföG (früher Meister BAföG) unterstützt Fachkräfte bei der Finanzierung ihrer Fortbildung. Gefördert werden Abschlüsse, die über dem Niveau eines Facharbeiter-, Gesellen-, Gehilfen- oder Berufsschulabschlusses liegen. Die Förderung der Lehrgangsgebühren ist alters-, einkommens- und vermögensunabhängig und besteht zu einem Teil aus einem Zuschuss  und zum anderen Teil aus einem zinsgünstigen Darlehen der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau). Auch Lebensunterhalt, Ehepartner und Kinder können bezuschusst werden. Sie können für jeden Lehrgang, durch den Sie einen höheren Abschluss erreichen, Meister-BAföG beantragen. So können Sie zum Beispiel zuerst für den „Wirtschaftsfachwirt“ und dann nochmals den „Betriebswirt“ gefördert werden. Weitere Informationen, Beispielrechnungen und die Formulare finden Sie hier.

Transferkurzarbeitergeld

Ziel des Transferkurzarbeitergeldes ist es, den Wechsel von der bestehenden in eine neue Beschäftigung ohne zwischenzeitliche Arbeitslosigkeit zu gewährleisten. Ansprechpartner ist die zuständige Transfergesellschaft. Beschäftigte, die einen Anspruch auf Transferkurzarbeitergeld haben, können bei Teilnahme an Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung durch die Übernahme der Weiterbildungskosten gefördert werden. Weitere Informationen finden Sie hier.

Europäischer Sozialfonds (ESF)

Unter dem Motto „Chancen fördern" beteiligt sich der ESF (Europäischer Sozialfonds) in Baden-Württemberg an der Finanzierung von Maßnahmen, die die Beschäftigungs- und Bildungschancen erhöhen. Im BFZ in Heidelberg wird der Lehrgang zum Ernährungsberater gefördert. Teilnehmer unter 50 Jahre erhalten einen Rabatt von 30%, Teilnehmer über 50 Jahre sogar 50%. Dabei ist wichtig, dass der Wohnsitz oder der Sitz des Arbeitgebers in Baden-Württemberg liegt. Die Beantragung geht schnell und unkompliziert. Der Antragsteller muss lediglich die Kopie des Ausweises bzw. die Arbeitgeberbescheinigung  der Lehrgangsanmeldung beilegen. Das BFZ kümmert sich um alle weiteren Formalitäten.

Ratenzahlung

Mit dem Angebot der Ratenzahlung wird eine bequeme und unkomplizierte Finanzierung der Weiterbildung ermöglicht. Lehrgänge und Kurse, deren Laufzeit länger als zwei Monate beträgt, werden automatisch in Raten abgebucht. Durch die Verteilung der finanziellen Belastung sind die Kosten oft leichter zu stemmen. Die Ratenzahlung endet zum Lehrgangsende.

Steuern sparen

Auch ohne Förderung ist eine Weiterbildung bezahlbar, denn Kursgebühr, Anfahrt und Lernmaterialien können von der Steuer abgesetzt werden. Dies lohnt sich für Arbeitnehmer und Selbst­ständige, die eine erste Berufs­ausbildung abge­schlossen haben und sich nun auf eigene Kosten weiterbilden möchten. Aber auch Arbeitssuchende, die die berufliche Auszeit für eine Fortbildung nutzen, können ihre Ausgaben steuerlich absetzen.

Sie möchten eine Frage loswerden oder haben ein dringendes Anliegen? Dann nehmen Sie direkt Kontakt zu uns auf.

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